Vom 11. bis 14. September 2025 ist der Drohnenbetrieb bei Hockenheim eingeschränkt.
Vom 11. bis 14. September 2025 ist der Drohnenbetrieb bei Hockenheim eingeschränkt.
Vom 30. August bis zum 15. September 2025 ist der Drohnenbetrieb in Rosenheim eingeschränkt.
Vom 15. bis 16. September 2025 ist der Drohnenbetrieb in München eingeschränkt.
Vom 29. bis zum 31. August 2025 ist der Drohnenbetrieb in Osnabrück eingeschränkt.
Zwischen dem 19.09. und 23.09.2025 ist der Drohnenbetrieb bei Besigheim eingeschränkt.
Zwischen dem 29.08. und 02.09.2025 ist der Drohnenbetrieb bei Bietigheim eingeschränkt.
Am 30. August 2025 ist der Drohnenbetrieb in Frankfurt (Main) eingeschränkt.
Am 25. August bis zum 13. September 2025 wird in Rostock ein Flugbeschränkungsgebiet eingerichtet.
Am 13. August 2025 wird in und um Berlin ein Flugbeschränkungsgebiet eingerichtet.
Vom 22. bis zum 25. August 2025 ist der Drohnenbetrieb bei Ostfildern eingeschränkt.
Einrichtung eines Flugbeschränkungsgebietes auch für Flugmodelle und unbemannte Luftfahrzeugsysteme bei Ramstein vom 02. bis 05. September 2025
Einrichtung eines Flugbeschränkungsgebietes für Flugmodelle und unbemannte Luftfahrzeugsysteme in Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Sachsen-Anhalt vom 26. September bis zum 17. Oktober 2025
Einrichtung eines Flugbeschränkungsgebietes für Flugmodelle und unbemannte Luftfahrzeugsysteme bei Grafenau vom 15. September bis zum 25. September 2025
Vom 01. Oktober bis zum 01. Januar 2025 wird bei Ottobeuren ein Flugbeschränkungsgebiet eingerichtet.
Vom 11. August bis zum 05. September 2025 ist der Drohnenbetrieb in Köln eingeschränkt.
Beachte zusätzlich die regionalen Wetterbedingungen, welche sich auf Flugeigenschaften und die Effizienz des Akkus auswirken können:
Temperatur | 14 °C | Li-Po-Akku weniger effizient. |
Windgeschwindigkeit | 3 km/h | (leichter Luftzug von 0.71 m/s) |
Niederschlag | 0 % | (Luftfeuchtigkeit 88 %) |
Sonnenuntergang | 20:12 | (Sonnenaufgang ist 06:41) |
Für Drohnenpiloten bedeutet NOTAM (Notice to Airmen) eine wichtige Informationsquelle über temporäre Änderungen im Luftraum, wie etwa Flugbeschränkungen, Hindernisse, Wetterwarnungen oder besondere Flugaktivitäten. NOTAMs informieren über kurzfristig eingerichtete ED-R-Zonen oder andere Luftraumbeschränkungen, die für Drohnen und andere Luftfahrzeuge gelten.
Drohnenpiloten sollten vor einem Flug die aktuellen NOTAMs prüfen, um sicherzustellen, dass sie keine temporären Sperrzonen verletzen oder in sicherheitskritische Bereiche eindringen, was neben Sicherheitsrisiken auch rechtliche Konsequenzen haben könnte.
Ein ED-R ist ein Flugbeschränkungsgebiet (engl. restricted area), in dem der Flug von Drohnen und anderen Luftfahrzeugen bestimmten Einschränkungen unterliegt. Diese Zonen dienen dem Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, etwa rund um Atomkraftwerke oder das Berliner Regierungsviertel. Die Buchstabenkombination ED-R steht dabei für E (ICAO-Region Nordeuropa), D (Deutschland) und R (restricted). Dauerhafte ED-R-Gebiete sind im Luftfahrthandbuch (AIP) veröffentlicht und auf ICAO-Karten dargestellt. Temporäre ED-R-Bereiche werden durch eine NOTAM-Mitteilung bekanntgegeben.
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