Vom 25. Mai bis zum 27. Mai 2025 ist der Drohnenbetrieb bei Heilbronn eingeschränkt.
Vom 25. Mai bis zum 27. Mai 2025 ist der Drohnenbetrieb bei Heilbronn eingeschränkt.
Am 26. und 27. Mai 2025 wird bei Wunstorf ein Flugbeschränkungsgebiet eingerichtet.
Vom 09. Mai bis zum 11. Mai 2025 ist der Drohnenbetrieb in Hamburg eingeschränkt.
Vom 02. bis 04. Juni 2025 wird in Hamburg ein Flugbeschränkungsgebiet eingerichtet.
Am 17. Mai 2025 ist der Drohnenbetrieb in Mannheim eingeschränkt.
Am 04. Mai 2025 ist der Drohnenbetrieb bei Dachau eingeschränkt.
Am 05. Mai 2025 ist der Drohnenbetrieb bei Mainz eingeschränkt.
Zwischen dem 09. und 10.08.2025 ist der Drohnenbetrieb bei Konstanz eingeschränkt.
Am 17.05.2025 ist der Drohnenbetrieb bei Mannheim eingeschränkt.
Zwischen dem 19. und 23.06.2025 ist der Drohnenbetrieb bei Neuhausen ob Eck eingeschränkt.
Am 01. Mai 2025 ist der Drohnenbetrieb bei Eschborn eingeschränkt.
Am 25. April 2025 ist der Drohnenbetrieb bei am Tegelberg eingeschränkt.
Am 30. April 2025 bis zum 01. Januar 2026 wird bei Klixbüll ein Flugbeschränkungsgebiet eingerichtet.
Vom 01. Mai 2025 bis zum 04. Mai 2025 wird in Hannover ein Flugbeschränkungsgebiet eingerichtet.
Vom 30. April 2025 bis zum 04. Mai 2025 wird in Hannover ein Flugbeschränkungsgebiet eingerichtet.
Beachte zusätzlich die regionalen Wetterbedingungen, welche sich auf Flugeigenschaften und die Effizienz des Akkus auswirken können:
Temperatur | 14 °C | Li-Po-Akku weniger effizient. |
Windgeschwindigkeit | 4 km/h | (leichter Luftzug von 1.08 m/s) |
Niederschlag | 0 % | (Luftfeuchtigkeit 64 %) |
Sonnenuntergang | 21:05 | Bestimmungen für Nachtflüge beachten! |
Für Drohnenpiloten bedeutet NOTAM (Notice to Airmen) eine wichtige Informationsquelle über temporäre Änderungen im Luftraum, wie etwa Flugbeschränkungen, Hindernisse, Wetterwarnungen oder besondere Flugaktivitäten. NOTAMs informieren über kurzfristig eingerichtete ED-R-Zonen oder andere Luftraumbeschränkungen, die für Drohnen und andere Luftfahrzeuge gelten.
Drohnenpiloten sollten vor einem Flug die aktuellen NOTAMs prüfen, um sicherzustellen, dass sie keine temporären Sperrzonen verletzen oder in sicherheitskritische Bereiche eindringen, was neben Sicherheitsrisiken auch rechtliche Konsequenzen haben könnte.
Ein ED-R ist ein Flugbeschränkungsgebiet (engl. restricted area), in dem der Flug von Drohnen und anderen Luftfahrzeugen bestimmten Einschränkungen unterliegt. Diese Zonen dienen dem Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, etwa rund um Atomkraftwerke oder das Berliner Regierungsviertel. Die Buchstabenkombination ED-R steht dabei für E (ICAO-Region Nordeuropa), D (Deutschland) und R (restricted). Dauerhafte ED-R-Gebiete sind im Luftfahrthandbuch (AIP) veröffentlicht und auf ICAO-Karten dargestellt. Temporäre ED-R-Bereiche werden durch eine NOTAM-Mitteilung bekanntgegeben.
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