Vom 12. bis zum 14. September 2025 ist der Drohnenbetrieb in Hamburg eingeschränkt.
Vom 12. bis zum 14. September 2025 ist der Drohnenbetrieb in Hamburg eingeschränkt.
Vom 15. September bis zum 17. Oktober 2025 wird bei Höxter ein temporäres Tieffluggebiet eingerichtet und aktiviert.
Vom 15. September bis zum 17. Oktober 2025 wird im Harz ein temporäres Tieffluggebiet eingerichtet und aktiviert.
Vom 22. September bis zum 17. Oktober 2025 wird in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern ein temporäres Tieffluggebiet eingerichtet und aktiviert.
Vom 06. bis zum 11. Oktober 2025 ist der Drohnenbetrieb in Wittmund eingeschränkt.
Vom 18. bis zum 19. September 2025 wird am Flughafen Magdeburch-Cochstedt ein geografisches Gebiet eingerichtet, welches Ausnahmen beim Betrieb in der offenen Kategorie zum Abwurf von Gegenständen definiert.
Anlässlich der militärischen Übung MAGDAY 09-25 werden vom 02. bis zum 05. September 2025 Gebiete mit Flugbeschränkungen eingerichtet.
Vom 11. bis 14. September 2025 ist der Drohnenbetrieb bei Hockenheim eingeschränkt.
Vom 30. August bis zum 15. September 2025 ist der Drohnenbetrieb in Rosenheim eingeschränkt.
Vom 15. bis 16. September 2025 ist der Drohnenbetrieb in München eingeschränkt.
Zwischen dem 19.09. und 23.09.2025 ist der Drohnenbetrieb bei Besigheim eingeschränkt.
Beachte zusätzlich die regionalen Wetterbedingungen, welche sich auf Flugeigenschaften und die Effizienz des Akkus auswirken können:
Temperatur | 17 °C | |
Windgeschwindigkeit | 7 km/h | (leichte Brise von 2.02 m/s) |
Niederschlag | 0 % | (Luftfeuchtigkeit 73 %) |
Sonnenuntergang | 19:36 | Bestimmungen für Nachtflüge beachten! |
Für Drohnenpiloten bedeutet NOTAM (Notice to Airmen) eine wichtige Informationsquelle über temporäre Änderungen im Luftraum, wie etwa Flugbeschränkungen, Hindernisse, Wetterwarnungen oder besondere Flugaktivitäten. NOTAMs informieren über kurzfristig eingerichtete ED-R-Zonen oder andere Luftraumbeschränkungen, die für Drohnen und andere Luftfahrzeuge gelten.
Drohnenpiloten sollten vor einem Flug die aktuellen NOTAMs prüfen, um sicherzustellen, dass sie keine temporären Sperrzonen verletzen oder in sicherheitskritische Bereiche eindringen, was neben Sicherheitsrisiken auch rechtliche Konsequenzen haben könnte.
Ein ED-R ist ein Flugbeschränkungsgebiet (engl. restricted area), in dem der Flug von Drohnen und anderen Luftfahrzeugen bestimmten Einschränkungen unterliegt. Diese Zonen dienen dem Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, etwa rund um Atomkraftwerke oder das Berliner Regierungsviertel. Die Buchstabenkombination ED-R steht dabei für E (ICAO-Region Nordeuropa), D (Deutschland) und R (restricted). Dauerhafte ED-R-Gebiete sind im Luftfahrthandbuch (AIP) veröffentlicht und auf ICAO-Karten dargestellt. Temporäre ED-R-Bereiche werden durch eine NOTAM-Mitteilung bekanntgegeben.
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