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Temporäre Betriebseinschränkungen, bekanntgegeben durch die Digitale Plattform Unbemannte Luftfahrt des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr. (Alle Angaben ohne Gewähr. Kein Anspruch auf Vollständigkeit.) Farbig hinterlegte Meldungen betreffen Baden-Württemberg.
ED-R Klixbüll

Am 30. April 2025 bis zum 01. Januar 2026 wird bei Klixbüll ein Flugbeschränkungsgebiet eingerichtet.

ED-R Laatzen

Vom 01. Mai 2025 bis zum 04. Mai 2025 wird in Hannover ein Flugbeschränkungsgebiet eingerichtet.

ED-R Hannover

Vom 30. April 2025 bis zum 04. Mai 2025 wird in Hannover ein Flugbeschränkungsgebiet eingerichtet.

Beachte zusätzlich die regionalen Wetterbedingungen, welche sich auf Flugeigenschaften und die Effizienz des Akkus auswirken können:

Temperatur 14 °C Li-Po-Akku weniger effizient.
Windgeschwindigkeit 4 km/h (leichter Luftzug von 1.08 m/s)
Niederschlag 0 % (Luftfeuchtigkeit 64 %)
Sonnenuntergang 21:05 Bestimmungen für Nachtflüge beachten!
Region Karlsruhe • Ohne Gewähr • Stand: 22:28.

Für Drohnenpiloten bedeutet NOTAM (Notice to Airmen) eine wichtige Informationsquelle über temporäre Änderungen im Luftraum, wie etwa Flugbeschränkungen, Hindernisse, Wetterwarnungen oder besondere Flugaktivitäten. NOTAMs informieren über kurzfristig eingerichtete ED-R-Zonen oder andere Luftraumbeschränkungen, die für Drohnen und andere Luftfahrzeuge gelten.

Drohnenpiloten sollten vor einem Flug die aktuellen NOTAMs prüfen, um sicherzustellen, dass sie keine temporären Sperrzonen verletzen oder in sicherheitskritische Bereiche eindringen, was neben Sicherheitsrisiken auch rechtliche Konsequenzen haben könnte.

 

Ein ED-R ist ein Flugbeschränkungsgebiet (engl. restricted area), in dem der Flug von Drohnen und anderen Luftfahrzeugen bestimmten Einschränkungen unterliegt. Diese Zonen dienen dem Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, etwa rund um Atomkraftwerke oder das Berliner Regierungsviertel. Die Buchstabenkombination ED-R steht dabei für E (ICAO-Region Nordeuropa), D (Deutschland) und R (restricted). Dauerhafte ED-R-Gebiete sind im Luftfahrthandbuch (AIP) veröffentlicht und auf ICAO-Karten dargestellt. Temporäre ED-R-Bereiche werden durch eine NOTAM-Mitteilung bekanntgegeben.

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