Vom 30. Juli bis zum 03. August 2025 ist der Drohnenbetrieb bei Kastellaun eingeschränkt.
Vom 30. Juli bis zum 03. August 2025 ist der Drohnenbetrieb bei Kastellaun eingeschränkt.
Am 12. August 2025 ist der Drohnenbetrieb bei Belm eingeschränkt.
Vom 20. September bis zum 06. Oktober 2025 wird in München ein Flugbeschränkungsgebiet sowie ein Gebiet mit Funkkommunikations- und Tansponderpflicht eingerichtet.
Vom 16. bis zum 21. Juli 2025 ist der Drohnenbetrieb bei Nordholz eingeschränkt.
Einrichtung eines Flugbeschränkungsgebietes bei Ramstein zwischen dem 29. Juli und 02. August 2025 für Flugmodelle und unbemannte Luftfahrzeugsysteme
Am 30. Juli 2025 ist der Drohnenbetrieb bei Zell eingeschränkt.
Vom 18. bis zum 22. Juli 2025 ist der Drohnenbetrieb in Konz eingeschränkt.
Vom 15. bis zum 17. Juli findet bei Roth erhöhter UAS-Betrieb der Polizei statt.
Vom 25. bis zum 26. Juli 2025 ist der Drohnenbetrieb in Bayreuth eingeschränkt.
Vom 08. bis zum 19. August 2025 ist der Drohnenbetrieb in Straubing eingeschränkt.
Vom 05. bis zum 06. Juli 2025 ist der Drohnenbetrieb in Hamburg eingeschränkt.
Vom 16. bis zum 17. Juli 2025 ist der Drohnenbetrieb in Wiesbaden eingeschränkt.
Einrichtung eines Flugbeschränkungsgebietes auch für Flugmodelle und unbemannte Luftfahrzeugsysteme bei Ramstein vom 24. bis zum 27. Juni 2025
Beachte zusätzlich die regionalen Wetterbedingungen, welche sich auf Flugeigenschaften und die Effizienz des Akkus auswirken können:
Temperatur | 15 °C | |
Windgeschwindigkeit | 3 km/h | (leichter Luftzug von 0.88 m/s) |
Niederschlag | 0 % | (Luftfeuchtigkeit 81 %) |
Sonnenuntergang | 21:23 | (Sonnenaufgang war 05:41) |
Für Drohnenpiloten bedeutet NOTAM (Notice to Airmen) eine wichtige Informationsquelle über temporäre Änderungen im Luftraum, wie etwa Flugbeschränkungen, Hindernisse, Wetterwarnungen oder besondere Flugaktivitäten. NOTAMs informieren über kurzfristig eingerichtete ED-R-Zonen oder andere Luftraumbeschränkungen, die für Drohnen und andere Luftfahrzeuge gelten.
Drohnenpiloten sollten vor einem Flug die aktuellen NOTAMs prüfen, um sicherzustellen, dass sie keine temporären Sperrzonen verletzen oder in sicherheitskritische Bereiche eindringen, was neben Sicherheitsrisiken auch rechtliche Konsequenzen haben könnte.
Ein ED-R ist ein Flugbeschränkungsgebiet (engl. restricted area), in dem der Flug von Drohnen und anderen Luftfahrzeugen bestimmten Einschränkungen unterliegt. Diese Zonen dienen dem Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, etwa rund um Atomkraftwerke oder das Berliner Regierungsviertel. Die Buchstabenkombination ED-R steht dabei für E (ICAO-Region Nordeuropa), D (Deutschland) und R (restricted). Dauerhafte ED-R-Gebiete sind im Luftfahrthandbuch (AIP) veröffentlicht und auf ICAO-Karten dargestellt. Temporäre ED-R-Bereiche werden durch eine NOTAM-Mitteilung bekanntgegeben.
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