Am 16. März 2025 ist der Drohnenbetrieb in Osnabrück eingeschränkt.
Am 16. März 2025 ist der Drohnenbetrieb in Osnabrück eingeschränkt.
Vom 12. bis 13. März 2025 ist der Drohnenbetrieb in München eingeschränkt.
Vom 12.03 bis zum 13.03.2025 wird in Heilbronn ein Flugbeschränkungsgebiet eingerichtet.
Am 04. März 2025 ist der Drohnenbetrieb bei Frankfurt (Main) eingeschränkt.
Am 02. März 2025 ist der Drohnenbetrieb bei Frankfurt (Main) eingeschränkt.
Am 02. März 2025 ist der Drohnenbetrieb bei Bad Tölz eingeschränkt.
Vom 27. Februar 2025 bis zum 04. März 2025 ist der Drohnenbetrieb in Mainz eingeschränkt.
Am 23. Februar 2025 ist der Drohnenbetrieb bei Regenstauf eingeschränkt.
Vom 20. Februar 2025 bis zum 19. März 2026 wird bei Wilhelmshaven ein Flugbeschränkungsgebiet eingerichtet.
Am 19. Februar 2025 ist der Drohnenbetrieb bei Hanau eingeschränkt.
Einrichtung eines Flugbeschränkungsgebietes für Flugmodelle und unbemannte Luftfahrzeugsysteme in Mecklemburg-Vorpommern (Peenemünde) vom 24. Februar 2025 bis 31. Dezember 2025
Einrichtung eines Flugbeschränkungsgebietes für Flugmodelle und unbemannte Luftfahrzeugsysteme bei Grafenau vom 25. März bis 03. April 2025
Vom 20. Februar 2025 bis zum 19. März 2026 wird bei Mukran ein Flugbeschränkungsgebiet eingerichtet.
Vom 20. Februar 2025 bis zum 19. März 2026 wird bei Stade ein Flugbeschränkungsgebiet eingerichtet.
Vom 20. Februar 2025 bis zum 19. März 2026 wird bei Brunsbüttel ein Flugbeschränkungsgebiet eingerichtet.
Vom 10. bis 12. März 2025 ist der Drohnenbetrieb in Hof eingeschränkt.
Beachte zusätzlich die regionalen Wetterbedingungen, welche sich auf Flugeigenschaften und die Effizienz des Akkus auswirken können:
Temperatur | 5 °C | Li-Po-Akku ineffizient! |
Windgeschwindigkeit | 10 km/h | (leichte Brise von 2.8 m/s) |
Niederschlag | 0 % | (Luftfeuchtigkeit 56 %) |
Sonnenuntergang | 18:35 | Bestimmungen für Nachtflüge beachten! |
Für Drohnenpiloten bedeutet NOTAM (Notice to Airmen) eine wichtige Informationsquelle über temporäre Änderungen im Luftraum, wie etwa Flugbeschränkungen, Hindernisse, Wetterwarnungen oder besondere Flugaktivitäten. NOTAMs informieren über kurzfristig eingerichtete ED-R-Zonen oder andere Luftraumbeschränkungen, die für Drohnen und andere Luftfahrzeuge gelten.
Drohnenpiloten sollten vor einem Flug die aktuellen NOTAMs prüfen, um sicherzustellen, dass sie keine temporären Sperrzonen verletzen oder in sicherheitskritische Bereiche eindringen, was neben Sicherheitsrisiken auch rechtliche Konsequenzen haben könnte.
Ein ED-R ist ein Flugbeschränkungsgebiet (engl. restricted area), in dem der Flug von Drohnen und anderen Luftfahrzeugen bestimmten Einschränkungen unterliegt. Diese Zonen dienen dem Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, etwa rund um Atomkraftwerke oder das Berliner Regierungsviertel. Die Buchstabenkombination ED-R steht dabei für E (ICAO-Region Nordeuropa), D (Deutschland) und R (restricted). Dauerhafte ED-R-Gebiete sind im Luftfahrthandbuch (AIP) veröffentlicht und auf ICAO-Karten dargestellt. Temporäre ED-R-Bereiche werden durch eine NOTAM-Mitteilung bekanntgegeben.
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