Grundlagen

Einleitung

Der Einsatz von Drohnen hat die moderne Kriegsführung grundlegend verändert und eröffnet neue taktische Möglichkeiten. Drohnen, auch UAV (Unmanned Aerial Vehicle) genannt, sind unbemannte Luftfahrzeuge, die vielseitige Aufgaben übernehmen: von Aufklärung und Überwachung bis hin zu gezielten Angriffen. Besonders effektiv haben sich sogenannte FPV-Drohnen (First Person View) erwiesen, bei denen der Pilot das Live-Bild direkt auf eine Videobrille übertragen bekommt, was eine präzise und immersive Steuerung ermöglicht. Aufgrund ihrer hohen Geschwindigkeit, Wendigkeit und modularen Bauweise bieten sie militärisch entscheidende Vorteile, verlangen aber zugleich eine fundierte Ausbildung der Bediener. In heutigen Konflikten sind Drohnen aus keiner Operation mehr wegzudenken und erfordern fortlaufende Anpassungen der Taktik und Verteidigungssysteme, um effektiv gegen die Drohnenbedrohung vorgehen zu können​

Grundlagen

  • Abschluss einer Haftpflichtversicherung
  • Mindestalter 16 Jahre
  • Flughöhe maximal 120 Meter über Grund
  • Höchstzulässige Startmasse unter 25 Kilogramm
  • Direkter Sichtkontakt zwischen Pilot und Flugobjekt
  • Grünes Blinklicht bei Nacht
  • Keine Flüge über Menschenansammlungen
  • Kein Transport gefährlicher Gegenstände
  • Kein Abwurf von Gegenständen
  • Mit Kamera: Registrierung als Drohnenbetreiber beim Luftfahrtbundesamt

Drohnenführerscheine

Es gibt zwei zivile „Drohnenführerscheine“, wobei der A1/A3 die Basis-Variante ist und mit dem A2 das Wissen und die Rechte erweitert werden:

  • EU-Kompetenznachweis
    Grundkentnisse, Vertraut mit der EU-Drohnenverordnung.
    Erlaubt das Fliegen der Unterkategorie A1 und A3.
  • EU-Fernpilotenzeugnis
    Näher an Menschen, Wohn-, Gewerbe-, Industrie- oder Erholungsgebiete heranfliegen dürfen, Kategorie A2.

  • A1: Höchstzulässige Startmasse unter 900 Gramm
    Die Drohne darf an unbeteiligte Personen heranfliegen, diese jedoch nicht überfliegen.
  • A2: Höchstzulässige Startmasse bis vier Kilogramm
    Die Drohne darf bis zu 30 Meter an unbeteiligte Personen heranfliegen. Im „Langsamflugmodus“ muss der Abstand mindestens fünf Meter betragen.
  • A3: Höchstzulässige Startmasse unter 25 Kilogramm
    Die Drohne muss einen Mindestabstand von 150 Metern zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- oder Erholungsgebieten einhalten.

Drohnentypen

Aufklärungsdrohnen

  1. Aufklärungsdrohnen, oft als „RECCE-Drohnen“ oder „ISR-Drohnen“ bezeichnet, dienen primär der Informationsgewinnung durch visuelle oder thermale Überwachung aus sicherer Entfernung.

  2. Sie haben eine lange Flugzeit, meist zwischen 20 und 45 Minuten, und verfügen über leistungsstarke Kameras und Sensoren zur Zielerkennung und Lagebild-Erstellung.

  3. Ihre Stärken liegen in einer stabilen Fluglage, hochauflösender Bildqualität und der Fähigkeit, umfangreiche Gebiete systematisch abzusuchen.

  4. Sie werden typischerweise in größerer Höhe betrieben, um feindlichen Beschuss oder elektronische Gegenmaßnahmen (ECM/EloKa) zu minimieren, was ihre Durchhaltefähigkeit erhöht.

  5. Ihre Steuerung erfolgt durch speziell geschulte Bediener, die auf die Interpretation von Aufklärungsdaten spezialisiert sind, um z.B. Artilleriefeuer zu lenken oder taktische Entscheidungen zu unterstützen​.

FPV-Drohnen

  1. FPV-Drohnen (First Person View) übertragen das Live-Videobild direkt auf eine Videobrille des Operators, was eine Steuerung in Echtzeit und aus der Perspektive der Drohne ermöglicht („immersives Flugerlebnis“).

  2. Diese Drohnen sind besonders für schnelle, dynamische (Angriffs-) Manöver konzipiert, wobei Geschwindigkeiten von >120 km/h und eine hohe Wendigkeit typisch sind​.

  3. Ihre Hauptaufgabe besteht oft im direkten Angriff auf Ziele als „Kamikaze-Drohnen“, ausgestattet mit Sprengstoffen zur punktgenauen Bekämpfung von Feindobjekten oder -kräften.

  4. Aufgrund ihrer hohen Geschwindigkeit und geringen Flugzeit (~10 Minuten) erfordern sie präzise Planung sowie einen gut ausgebildeten FPV-Piloten, der auch unter Stress exakte Manöver durchführen kann.

  5. Die Modularität und relativ geringen Kosten (ca. 450 Euro pro Stück) ermöglichen den Einsatz in größerer Zahl und somit schnelle, taktische Operationen mit erheblicher Wirkung im Gefecht​.

Technischer Einstieg

Anfänger sollten zuerst mit Simulatoren üben, da die Steuerung viel Fingerspitzengefühl erfordert. Simulationstraining reduziert Crashs und hilft, Drohnen sicher und effektiv zu steuern​.

RC-Mode 2 (FPV)

  • Pitch = Nicken
    Bewegung um die Querachse (vorwärts/hinten kippen).

  • Yaw = Gieren
    Bewegung um die Hochachse (links/rechts drehen).

  • Roll = Rollen
    Bewegung um die Längsachse (seitliches Kippen links/rechts).

  • Throttle = Schub (bzw. Drehzahl)
    Steuerung der Motorleistung bzw. Flughöhe.

Simulatoren (FPV)

  • LiftOff Liftoff bietet eine realistische Simulation von FPV-Drohnenrennen, perfekt für Einsteiger und Profis gleichermaßen. Die physikalischen Eigenschaften der Drohnen fühlen sich authentisch an und ermöglichen gezielte Trainingseinheiten. Besonders gut gelungen sind die anpassbaren Drohnenmodelle und vielfältigen Strecken. Die Online-Community ist aktiv und ermöglicht spannende Multiplayer-Rennen. Kleine Schwächen in der grafischen Darstellung stören kaum das insgesamt überzeugende Spielerlebnis.
  • TRYP FPV TRYP FPV überzeugt durch eine beeindruckende Grafik und detailreiche Umgebungen, die das Freestyle-Fliegen attraktiv machen. Der Simulator fühlt sich flüssig an und vermittelt ein authentisches Fluggefühl. Besonders positiv fällt die innovative Gestaltung der Maps auf, die viele kreative Fluglinien ermöglicht. Allerdings könnten mehr Drohnenmodelle und Einstellungen das Spiel noch abwechslungsreicher machen. Trotzdem ist TRYP FPV für alle FPV-Begeisterten eine klare Empfehlung wert.
  • Uncrashed Uncrashed punktet vor allem mit seinem einfachen Einstieg und einer exzellenten Steuerung, die Einsteigern den Zugang zur FPV-Welt erleichtert. Die realistischen Umgebungen und ansprechenden Strecken machen das freie Fliegen besonders spannend. Die Grafik ist ansprechend, auch wenn sie nicht ganz an die Konkurrenz heranreicht. Leider fehlen umfangreiche Multiplayer-Features, was langfristig den Wiederspielwert etwas einschränkt. Insgesamt ist Uncrashed dennoch eine lohnenswerte Alternative für FPV-Neulinge.

Wetterbedingungen

Bei der Nutzung von Drohnen spielen Wetterbedingungen eine entscheidende Rolle für die Sicherheit und Leistungsfähigkeit des Fluggeräts. Niedrige Temperaturen können beispielsweise die Leistung der Akkus stark beeinträchtigen, da Lithium-Polymer-Akkus bei Kälte schneller an Kapazität verlieren und somit kürzere Flugzeiten ermöglichen. Wind beeinflusst vor allem die Flugstabilität: Starke oder böige Windverhältnisse erhöhen die Gefahr von Kontrollverlust oder Abstürzen erheblich. Regen stellt ein weiteres Risiko dar, da viele handelsübliche Drohnen nicht wasserfest sind. Feuchtigkeit kann zu technischen Schäden an der Elektronik führen und die Drohne sogar dauerhaft beschädigen. Spezielle Drohnen-Wetter-Apps oder Vorhersagen, wie diese, können die Planung eines Vorhabens erleichtern:

Militärische Aspekte

ACHTUNG
Abgeworfene Objekte oder gefundene Drohnen müssen immer wie Sprengfallen behandelt werden.

Taktiken

Klassiker

  1. RECCE: Ziel wird aufgeklärt und gemeldet.
  2. FPV: Fliegt ins Ziel.
  3. RECCE: Videoaufzeichnung und Meldung über Wirkung.

 

Freie Jagd (z.B. Frontlinie)

  1. FPV: Sucht selbständig Ziele im umkämpften Bereich.

 

Großangriff (z.B. bei Konvoi)

  1. RECCE: Ziele werden aufgeklärt und gemeldet.
  2. FPV: Mehrere FPV-Drohnen (5-12) fliegen in Ziele.
  3. (Kombination mit Artillerie- und Mörserbeschuss möglich.)
  4. RECCE: Videoaufzeichnung und Meldung über Wirkung.

 

Feuerunterstützung (z.B. bei Grabenkampf)

  1. RECCE: Ziele werden aufgeklärt und gemeldet.
  2. Paralleles Vorrücken eigener Infanterie.
  3. FPV: Mehrere FPV-Drohnen (3-5) fliegen in Ziele.
  4. (Kombination mit Artillerie- und Mörserbeschuss möglich.)
  5. RECCE: Videoaufzeichnung und Meldung über Wirkung.

 

Drohnen-Hinterhalt (z.B. Urban)

  1. FPV: Auf Standby (versteckt geparkt) z.B. nahe Kreuzung
  2. RECCE: Ziel wird aufgeklärt und gemeldet.
  3. FPV: Fliegt ins Ziel.
  4. RECCE: Videoaufzeichnung und Meldung über Wirkung.

 

Kombinationsschlag – Variante 1

  1. RECCE: Ziel wird aufgeklärt und gemeldet.
  2. FPV: Fliegt ins gepanzerte Ziel.
  3. RECCE: Videoaufzeichnung und Meldung über Wirkung.
  4. RECCE: wirft Bomben über absitzender Infanterie ab.

 

Kombinationsschlag – Variante 2

  1. RECCE: Ziel wird aufgeklärt und gemeldet.
  2. RECCE: wirft Bomben über ungepanzerten Fahrzeug ab.
  3. RECCE: Videoaufzeichnung und Meldung über Wirkung.
  4. FPV: Fliegt ins Ziel. 

Weitere Taktiken

  • Thermobarische Ladung | Analog klassischem Vorgehen, allerdings wird zunächst eine FPV mit Hohlladung eingesetzt und anschließend eine FPV mit Schrapnell-Wirkung oder thermobarischer Ladung.
  • FPV-Falle | Eine scheinbar kampfunfähige Drohne ist mit einer Sprengfalle oder Giftstoffen versehen. Sie wird entweder aus der Ferne gezündet oder durch Sensoren bei Annährung.
  • Thermit | Versprühen von Brandmischungen (z.B. Thermit) aus 20-50 Metern Höhe  über Stellungen.
  • Luftverteidigung | Zerstörung von Aufklärungsdrohnen durch z.B. Rammen oder durch Zündung einer Splitterladung.
  • Sabotage | Koordinierter Angriff aus der Ferne (GSM) mit zuvor geparkten FPV-Drohnen z.B. auf einen Flugplatz.
  • Mutterschiff | Erhöhter Einsatzradius von FPV-Drohnen durch den vorherigen Transport durch ein “Mutterschiff” (eine große RECCE-Drohne).
  • Glasfaser | Drohnensteuerung mithilfe von 10-25 km langen Glasfaserleitungen.
  • Repeater | Drohne welches das Funksignal weiterleitet um so einen größeren Operationsraum zu ermöglichen.
  • Gebäude | Microdrohnen  (“Tiny Whoop”) mit Propellerschutz für die Aufklärung in Innenräumen.
  • Psychologisch | Abwurf von Flugblättern (Propaganda) oder Abspielen von Videobotschaften über Lautsprecher.
  • Minenleger | Antipersonen- oder Panzerabwehrminen werden z.B. auf Evakuierungsrouten oder in der Nähe von Stellungen platziert.
  • Minenräumer | Abwurf von Wirkmitteln auf verminte Geländeabschnitte, um diese zu Entminen.
  • Nutzlast | Abwurf von “Payload” zur Unterstützung der eigenen Kräfte.
  • Dokumentation | Aufzeichnung von Kriegsverbrechen oder Videomaterial für Propaganda.

Drohnentrupp

Mission Operator

  • Stellt die Kommunikation zur übergeordneten Führung sicher:
    • Funkgeräte und Ersatzbatterien bereithalten.
    • Signalvermeidung durch Kanalwechsel und Frequenzüberwachung.
  • Plant Einsätze und (Wechsel-)Stellungen:
    • Standortwahl: Abgelegene und geschützte Start- und Landeplätze auswählen.
    • Routenplanung: Effiziente Flugrouten festlegen, die Tarnung und Deckung nutzen.
    • Flugzeiten planen: Geeignete Tageszeiten mit wenig Aktivität auswählen.
    • Erkenntnisse dokumentieren: Rückmeldungen und Erfahrungswerte sammeln, um zukünftige Einsätze zu optimieren.

RECCE Pilot

  • Klärt im zugewiesenen Zielgebiet auf:
    • Verbindung halten: Drohne in Reichweite halten und aktiv überwachen.
    • Batteriestand und Signalstärke überprüfen während des Flugs.
  • Übermittelt geeignete Ziele an den Mission Operator:
    • Erkennung von Zielmerkmalen: Hinweise auf Aktivitäten wie Fahrzeugbewegungen, Verpackungen, oder Spuren erkennen und melden.
    • Nutzen von verfügbaren Aufklärungsmitteln (z.B. Thermalsicht).
  • Zielansprache an FPV Piloten:
    • Echtzeitkommunikation: Verlässliche Daten und Ziele direkt weitergeben.
  • Überwacht und meldet Wirkung im Ziel:
    • Kamera- und Sensordaten überwachen: Zielanflug und Ergebnisse dokumentieren und Rückmeldung geben.

FPV Pilot

  • Betreibt die FPV-Drohne und bewegt sie ins Ziel:
    • Flugsteuerung: Drohne präzise und schnell steuern.
    • Signalüberwachung: Störungen durch funkelektronische Unterdrückung erkennen und ausweichen.
    • Flugmanöver: Deckung nutzen, offenes Gelände meiden und die Drohne unauffällig bewegen.
  • Ausrüstung überprüfen: Drohne vor Einsatz auf Funktionalität testen.

Supporter
Teilweise auch aufgrund der Tätigkeit auch “Sapper” (Pionier) genannt.

    • Unterstützt die Piloten:
      • Ersatzakkus bereitstellen und wechseln.
      • Werkzeuge für Reparaturen bereithalten.
  • Verpflegung (Getränke, Lunchtüten)
  • Kümmert sich um die Tarnung:
    • Tarnmaterial anbringen.
    • Spuren am Start- und Landeplatz verwischen.
  • Montiert Payload (bzw. Wirkmittel) an Drohnen:
    • Sicherstellen, dass Payload fest montiert und einsatzbereit ist.
  • Bei mobilem Einsatz: Fahrer
    • Fahrzeug vorbereiten: Tankfüllstand, Wartung und Ersatzteile prüfen.
  • SAN/Ersthelfer:
    • Erste-Hilfe-Ausrüstung prüfen und mitführen.
    • Medizinische Unterstützung bei Verletzungen sicherstellen.

Checkliste

Diese Checkliste hilft Drohnenbetreibern, ihre Einsätze vorzubereiten und durchzuführen, ohne dabei unnötig aufzufallen, sowie sicherzustellen, dass das notwendige Equipment vollständig und funktionstüchtig ist.

Vorbereitung vor dem Einsatz

  • Ausrüstung überprüfen:
    • Drohne: Funktionstest von Propellern, Kamera und Sensoren.
    • Software: Firmware überprüfen, Datenspeicher leeren
    • Ersatzakkus: Genügend geladene Akkus mitführen (mindestens 2–3 Ersatzakkus).
    • Ladegeräte und Powerbanks einpacken.
    • Funkgeräte und Ersatzbatterien bereithalten.
    • Ersatzteile wie Propeller und Schrauben mitführen.
  • Technische Geräte:
    • Störungsfreie Verbindung zwischen Drohne und Steuergerät überprüfen.
    • Kartenmaterial und Flugrouten in der App oder Software abspeichern.
  • Zubehör:
    • Tarnmaterial für Drohne und Ausrüstung bereithalten.
    • Werkzeuge für kleinere Reparaturen.
    • Schutzhüllen oder Transportkoffer nutzen.

Planung des Einsatzes

  • Standortwahl:
    • Abgelegene Start- und Landeplätze wählen, die vor Sicht und direktem Zugang geschützt sind. (Einsatzort analysieren.)
    • Sichtschutz durch Vegetation, Gebäude oder natürliche Hindernisse nutzen.
    • Stellungen meiden, die durch Müll, Fußspuren oder Fahrzeuge Hinweise auf Aktivitäten geben könnten.
    • Flugverbotszonen prüfen. Eventuelle Genehmigungen einholen. 
  • Flugzeiten:
    • Zeiten mit wenig Luftraumüberwachung nutzen (z. B. früh morgens oder spät abends).
    • Wetterbedingungen berücksichtigen, um schlechte Sicht für Beobachter zu nutzen.
    • Wetterinformationen einholen, Witterung beobachten
  • Signalvermeidung:
    • Funkkanäle und Frequenzen wechseln, um Störungen oder Ortung zu vermeiden.
    • Möglichst kurze und effiziente Flüge planen, um die aktive Zeit der Drohne zu minimieren.
  • Routenplanung:
    • Drohne möglichst nah an Deckung fliegen (z. B. Baumkronen oder Schattenbereiche nutzen).
    • Offenes Gelände meiden, um Sichtbarkeit zu reduzieren.

Einsatz während des Flugs

  • Verhalten während des Einsatzes:
    • Drohne in Reichweite halten, aber aus sicherer Entfernung steuern.
    • Auf unnötige Starts und Landungen verzichten, um Aufmerksamkeit zu vermeiden.
    • Lärm durch unkontrollierte, schnelle Manöver reduzieren
  • Störungsfreier Betrieb:
    • Batteriestand und Signalstärke kontinuierlich überprüfen.
    • Ersatzakkus griffbereit halten, um schnelle Wechsel zu ermöglichen.
    • Funkstörungen und Signalabbrüche sofort erkennen und reagieren.
  • Tarnung und Täuschung:
    • Tarnfarben oder matte Oberflächen an Drohne verwenden, um Reflexionen zu minimieren.
    • Notfalls Rauch oder natürliche Deckung nutzen, um Sichtkontakt zu brechen.

Nachbereitung und Sicherheit

  • Rückkehr zum Startpunkt:
    • Drohne sicher und unauffällig zurückholen (nicht “Return Home”-Funktion nutzen).
    • Spuren am Start- und Landeplatz vermeiden (z. B. Verpackungen mitnehmen, Fußspuren verwischen).
    • Schneller Stellungswechsel (z.B. motorisiert verlegen).
  • Batterien und Speicher überprüfen:
    • Akkus sofort laden oder wechseln.
    • Daten sichern.
  • Ausrüstung verstauen:
    • Drohne und Zubehör vollständig, aber zügig verpacken.
  • Dokumentation:
    • Erkenntnisse über den Einsatz dokumentieren.

Rechtliche Aspekte

Grundlegend ist zunächst eine Einteilung der Drohnen nach EU-Klassen in die Kategorien C0 bis C4 vorgesehen, wobei besonders Kategorie C1 häufig Anwendung findet. Drohnen der Kategorie C1 dürfen eine maximale Startmasse von unter 900 Gramm aufweisen. Allgemein gilt jedoch, dass Drohnen im nicht-gewerblichen Bereich maximal 25 Kilogramm wiegen dürfen. Dies ist wichtig, um im Falle von Unfällen oder Kollisionen die Schäden zu minimieren.

Ein weiterer wesentlicher rechtlicher Aspekt ist der Abschluss einer Haftpflichtversicherung. Jeder Drohnenbetreiber ist gesetzlich verpflichtet, eine entsprechende Haftpflichtversicherung abzuschließen. Diese schützt den Betreiber vor finanziellen Ansprüchen, die aus Schäden resultieren, die durch die Drohne verursacht wurden. Die Versicherung muss vor dem ersten Flug abgeschlossen und der Versicherungsschutz stets nachgewiesen werden können.

Ein ebenso wichtiger Punkt betrifft das Mindestalter der Drohnenpiloten. In Deutschland müssen Drohnenpiloten grundsätzlich mindestens 16 Jahre alt sein, um eigenständig eine Drohne steuern zu dürfen. Für jüngere Piloten gibt es spezielle Ausnahmen, jedoch nur unter Aufsicht und Verantwortung eines Erwachsenen.

Die Flughöhe ist ebenfalls gesetzlich geregelt: Drohnen dürfen maximal 120 Meter über Grund fliegen. Diese Höhenbegrenzung ist notwendig, um Zusammenstöße mit bemannten Flugzeugen, Helikoptern oder anderen Luftfahrzeugen zu verhindern. Es ist wichtig, dass Piloten stets die Höhenbegrenzung einhalten, um Bußgelder und mögliche Gefährdungen der Luftverkehrssicherheit zu vermeiden.

Um Risiken weiter zu minimieren, fordert das Luftverkehrsrecht auch, dass Drohnen stets im direkten Sichtkontakt zum Piloten fliegen müssen. Der Pilot darf dabei keine Hilfsmittel wie Ferngläser oder Videobrillen (außerhalb bestimmter Sonderregelungen, z. B. für FPV-Drohnen unter bestimmten Bedingungen) nutzen. Direkter Sichtkontakt bedeutet, dass der Pilot jederzeit die Fluglage und die Umgebung der Drohne beurteilen und mögliche Kollisionen oder Gefahren frühzeitig erkennen und vermeiden kann.

  • VLOS bezeichnet den Flug innerhalb der Sichtlinie des Piloten (= Visual Line Of Sight).
  • EVLOS bezeichnet den Flug innerhalb der Sichtweite eines Helfers (= Extended Visual Line Of Sight).
  • BVLOS bezeichnet den Flug außerhalb der Sichtlinie (= Beyond Visual Line Of Sight)

Besondere Regelungen gelten auch für Nachtflüge: Drohnen, die in der Dunkelheit betrieben werden, müssen mit einem grünen Blinklicht ausgestattet sein. Dieses Licht dient dazu, die Sichtbarkeit der Drohne für den Betreiber und andere Luftfahrzeugführer zu erhöhen und somit das Risiko von Kollisionen deutlich zu reduzieren. – Beachte: in manchen Bundesländern darf nicht nach Anbruch der Dunkelheit geflogen werden!

Ebenso wichtig sind Flugverbotszonen, die in verschiedenen Bereichen bestehen. Dazu zählen insbesondere Flughäfen und Flugplätze, militärische Sperrgebiete, Naturschutzgebiete sowie bestimmte städtische Bereiche. Darüber hinaus gibt es temporäre Flugverbotszonen, sogenannte „Temporary Flight Restrictions (TFR)“. Diese können beispielsweise rund um Großveranstaltungen, Demonstrationen oder wichtige politische Treffen eingerichtet werden. Drohnenbetreiber müssen sich vor jedem Flug über bestehende Flugverbotszonen und temporäre Flugverbotszonen informieren. Hilfreich dafür sind offizielle Karten und Apps, die von Behörden und privaten Anbietern bereitgestellt werden.

Ein weiterer wesentlicher Punkt ist das Verbot von Flügen über Menschenansammlungen. Dies soll verhindern, dass Menschen durch abstürzende Drohnen verletzt werden. Ebenso sind der Transport von gefährlichen Gegenständen und der Abwurf jeglicher Gegenstände strikt verboten. Dazu zählen etwa Feuerwerkskörper, (Üb-) Wirkmittel, oder andere Materialien, die zu Gefährdungen führen könnten.

Da alle geeigneten Drohnen mit einer Kamera ausgestattet sind und somit potenziell personenbezogene Daten erfassen könnten, gilt eine weitere rechtliche Verpflichtung: Der Drohnenbetreiber muss sich beim Luftfahrtbundesamt (LBA) registrieren. Diese Registrierung dient der eindeutigen Identifikation des Betreibers im Schadensfall und der Sicherstellung der Verantwortlichkeit.

Drohnenkategorien (EASA)

  • C0: Höchstzulässige Startmasse unter 250 Gramm Die horizontale Höchstgeschwindigkeit beträgt 19 Meter pro Sekunde
  • Beispiel: DJI Neo, DJI Mini 2 SE
  • C1: Höchstzulässige Startmasse unter 900 Gramm Die horizontale Höchstgeschwindigkeit beträgt 19 Meter pro Sekunde
  • Beispiel: DJI Avata 2, DJI MAVIC 3 Cine V2.0
  • C2: Höchstzulässige Startmasse unter vier Kilogramm Zertifizierung nach EU-Regularien
  • Beispiel: DJI MAVIC 3T (EU)
  • C3/C4: Höchstzulässige Startmasse unter 25 Kilogramm Zertifizierung nach EU-Regularien
  • Beispiel: DJI Matrice 350 RTK (C3), DJI Inspire 3
Weitere zertifizierte Drohnen und die jeweilige Kategorie kann man bei der EASA einsehen.

Flugverbotszonen

Flugplatz

§ 21h Abs. 3 Nr. 1 1,5 km Abstand zu Flugplätzen
Zustimmung Luftaufsichtsstelle, der Flugleitung oder des Betreibers am Flugplatz Erleichterungen in der Allgemeinerlaubnis bzgl. HEMS Hubschrauberlandeplätze

Flughafen

§ 21h Abs. 3 Nr. 2 Seitlich 1 km Abstand zu Flughäfen sowie innerhalb einer seitlichen Entfernung von weniger als 1 km aller An- und Abflugrichtungen um jeweils 5 km verlängerten Bahnmittellinien
Aufstiegserlaubnis durch das Regierungspräsidium Stuttgart Landesluftfahrtbehörde

Industrie, Kraftwerke, Justiz

§ 21h Abs. 3 Nr. 3 über und innerhalb eines seitlichen Abstands von 100 Metern von der Begrenzung von Industrieanlagen, Justizvollzugsanstalten, Einrichtungen des Maßregelvollzugs, militärischen Anlagen und Organisationen, Anlagen der zentralen Energieerzeugung und Energieverteilung sowie Einrichtungen, in denen erlaubnisbedürftige Tätigkeiten der Schutzstufe 4 nach der Biostoffverordnung ausgeübt werden
Zustimmung der zuständigen Stelle oder des Betreibers der Einrichtungen Teilweise Befreiung über die Allgemeinerlaubnis möglich

Polizei, Bund/Land

§ 21h Abs. 3 Nr. 4 über und innerhalb eines seitlichen Abstands von 100 Metern von Grundstücken, auf denen die Verfassungsorgane des Bundes oder der Länder oder oberste und obere Bundes- oder Landesbehörden oder diplomatische und konsularische Vertretungen sowie internationale Organisationen im Sinne des Völkerrechts ihren Sitz haben, sowie von Liegenschaften von Polizei und anderen Sicherheitsbehörden
Zustimmung der zuständigen Stelle oder des Betreibers der Einrichtungen

Bundesfern- / Wasserstraße, Bahnanlagen

§ 21h Abs. 3 Nr. 5 über und innerhalb eines seitlichen Abstands von 100 Metern von Bundesfernstraßen, Bundeswasserstraßen und Bahnanlagen
  • wenn die zuständige Stelle oder der Betreiber der Einrichtungen dem Betrieb des unbemannten Fluggerätes ausdrücklich zugestimmt hat oder
  • wenn die Höhe des Fluggerätes über Grund stets kleiner ist als der seitliche Abstand zur Infrastruktur und der seitliche Abstand zur Infrastruktur stets größer als 10 Meter ist oder
  • wenn im Fall eines Überflugs von Bundeswasserstraßen das Fluggerät mindestens 100 Meter über Grund oder Wasser betrieben wird, lediglich eine Querung auf dem kürzesten Weg erfolgt und keine Schiffe und keine Schifffahrtsanlagen, insbesondere Schleusen, Wehre, Schiffshebewerke und Liegestellen, überflogen werden
Der Überflug von Bundesfernstraßen und Bahnanlagen wird in durch unsere Allgemeinerlaubnis genehmigt. Falls dies nicht ausreichend ist, über eine Einzelerlaubnis

Naturschutzgebiet

§ 21h Abs. 3 Nr. 6 über Naturschutzgebieten im Sinne des § 23 Absatz 1 des Bundesnaturschutzgesetzes, über Nationalparks im Sinne des § 24 des Bundesnaturschutzgesetzes und über Gebieten im Sinne des § 7 Absatz 1 Nummer 6 und 7 des Bundesnaturschutzgesetzes,
Zustimmung der zuständigen Naturschutzbehörde oder
  • wenn der Betrieb nicht zu Zwecken des Sports oder der Freizeitgestaltung erfolgt und
  • wenn der Betrieb in einer Höhe von mehr als 100 Metern stattfindet und
  • wenn der Fernpilot den Schutzzweck des betroffenen Schutzgebietes kennt und diesen in angemessener Weise berücksichtigt und
  • wenn die Luftraumnutzung durch den Überflug über dem betroffenen Schutzgebiet zur Erfüllung des Zwecks für den Betrieb unumgänglich erforderlich ist,

Privatgrundstück

§ 21h Abs. 3 Nr. 7 Wohngrundstücke
der durch den Betrieb über dem jeweiligen Wohngrundstück in seinen Rechten betroffene Eigentümer oder sonstige Nutzungsberechtigte dem Überflug ausdrücklich zugestimmt hat oder der Betrieb in einer Flughöhe von mindestens 100 Metern stattfindet und
  • die Luftraumnutzung über dem betroffenen Wohngrundstück zur Erfüllung eines berechtigten Betriebszwecks erforderlich ist, öffentliche Flächen oder Grundstücke, die keine Wohngrundstücke sind, für den Überflug nicht genutzt werden können und die Zustimmung des Grundstückseigentümers oder sonstigen Nutzungsberechtigten nicht in zumutbarer Weise eingeholt werden kann,
  • alle Vorkehrungen getroffen werden, um einen Eingriff in den geschützten Privatbereich und in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der betroffenen Bürger zu vermeiden; dazu zählt insbesondere, dass in ihren Rechten Betroffene regelmäßig vorab zu informieren sind,
  • der Betrieb nicht zwischen 22:00 Uhr und 6:00 Uhr Ortszeit stattfindet und
  • nicht zu erwarten ist, dass durch den Betrieb Immissionsrichtwerte nach Nummer 6.1 der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm überschritten werden
weitere Erleichterungen sind durch unsere Allgemeinerlaubnis möglich

Badesee / Schwimmbad

§ 21h Abs. 3 Nr. 8 über Freibädern, Badestränden und ähnlichen Einrichtungen außerhalb der Betriebs- oder Badezeiten
Einzelerlaubnis der Landesluftfahrtbehörde

Kontrollzone

§ 21h Abs. 3 Nr. 9 In Kontrollzonen
Flugverkehrskontrollfreigabe nach §21 LuftVO bei der zuständigen Flugsicherung

Krankenhaus

§ 21h Abs. 3 Nr. 10 über und innerhalb eines seitlichen Abstands von 100 Metern von der Begrenzung von Krankenhäusern
Zustimmung der Betreiber der Einrichtungen

Unfall- / Einsatzort

§ 21h Abs. 3 Nr. 11 über und innerhalb eines seitlichen Abstands von 100 Metern von Unfallorten und Einsatzorten von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben sowie über mobilen Einrichtungen und Truppen der Streitkräfte im Rahmen angemeldeter Manöver und Übungen
Zustimmung Einsatzleiter

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