Am 01. Juli 2025 ist der Drohnenbetrieb in Osnabrück eingeschränkt.
Am 01. Juli 2025 ist der Drohnenbetrieb in Osnabrück eingeschränkt.
Vom 01. bis zum 03. Juli 2025 ist der Drohnenbetrieb bei Roth eingeschränkt.
Vom 08. bis zum 19. August 2025 ist der Drohnenbetrieb in Straubing eingeschränkt.
Vom 05. bis zum 06. Juli 2025 ist der Drohnenbetrieb in Hamburg eingeschränkt.
Einrichtung eines Flugbeschränkungsgebietes für Flugmodelle und unbemannte Luftfahrzeugsysteme bei Kehl zwischen dem 20. und 22. Juni 2025
Vom 27. bis zum 29. Juni 2025 ist der Drohnenbetrieb in Trier eingeschränkt.
Vom 16. bis zum 17. Juli 2025 ist der Drohnenbetrieb in Wiesbaden eingeschränkt.
Am 29. Juni 2025 ist der Drohnenbetrieb in Frankfurt (Main) eingeschränkt.
Am 29. Juni 2025 ist der Drohnenbetrieb am Langener Waldsee eingeschränkt.
Einrichtung eines Flugbeschränkungsgebietes auch für Flugmodelle und unbemannte Luftfahrzeugsysteme bei Ramstein vom 24. bis zum 27. Juni 2025
Vom 19. bis zum 23. Juni 2025 ist der Drohnenbetrieb bei Scheeßel eingeschränkt.
Vom 20. bis 23. Juni 2025 ist der Drohnenbetrieb in Lingen (Ems) eingeschränkt.
Vom 28. bis zum 29. Juni 2025 ist der Drohnenbetrieb bei Speicherndorf eingeschränkt.
Zwischen dem 26. Juni und 28. Juni 2025 werden die Flugbeschränkungsgebiete ED-R SNAP und ED-R Jagel in Schleswig-Holstein eingerichtet.
Vom 12. bis zum 23. Juni 2025 ist der Drohnenbetrieb bei Bad Vilbel eingeschränkt.
Beachte zusätzlich die regionalen Wetterbedingungen, welche sich auf Flugeigenschaften und die Effizienz des Akkus auswirken können:
Temperatur | 27 °C | |
Windgeschwindigkeit | 7 km/h | (leichte Brise von 2.01 m/s) |
Niederschlag | 88 % | Starker Niederschlag • Gefahr! |
Sonnenuntergang | 21:33 | (Sonnenaufgang war 05:27) |
Für Drohnenpiloten bedeutet NOTAM (Notice to Airmen) eine wichtige Informationsquelle über temporäre Änderungen im Luftraum, wie etwa Flugbeschränkungen, Hindernisse, Wetterwarnungen oder besondere Flugaktivitäten. NOTAMs informieren über kurzfristig eingerichtete ED-R-Zonen oder andere Luftraumbeschränkungen, die für Drohnen und andere Luftfahrzeuge gelten.
Drohnenpiloten sollten vor einem Flug die aktuellen NOTAMs prüfen, um sicherzustellen, dass sie keine temporären Sperrzonen verletzen oder in sicherheitskritische Bereiche eindringen, was neben Sicherheitsrisiken auch rechtliche Konsequenzen haben könnte.
Ein ED-R ist ein Flugbeschränkungsgebiet (engl. restricted area), in dem der Flug von Drohnen und anderen Luftfahrzeugen bestimmten Einschränkungen unterliegt. Diese Zonen dienen dem Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, etwa rund um Atomkraftwerke oder das Berliner Regierungsviertel. Die Buchstabenkombination ED-R steht dabei für E (ICAO-Region Nordeuropa), D (Deutschland) und R (restricted). Dauerhafte ED-R-Gebiete sind im Luftfahrthandbuch (AIP) veröffentlicht und auf ICAO-Karten dargestellt. Temporäre ED-R-Bereiche werden durch eine NOTAM-Mitteilung bekanntgegeben.
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