Es gibt zwei verschiedene Drohnenführerscheine:
Weitere zertifizierte Drohnen und die jeweilige Kategorie kann man bei der EASA einsehen.
Flugplatz§ 21h Abs. 3 Nr. 1 1,5 km Abstand zu Flugplätzen |
Zustimmung Luftaufsichtsstelle, der Flugleitung oder des Betreibers am Flugplatz Erleichterungen in der Allgemeinerlaubnis bzgl. HEMS Hubschrauberlandeplätze |
Flughafen§ 21h Abs. 3 Nr. 2 Seitlich 1 km Abstand zu Flughäfen sowie innerhalb einer seitlichen Entfernung von weniger als 1 km aller An- und Abflugrichtungen um jeweils 5 km verlängerten Bahnmittellinien |
Aufstiegserlaubnis durch das Regierungspräsidium Stuttgart Landesluftfahrtbehörde |
Industrie, Kraftwerke, Justiz§ 21h Abs. 3 Nr. 3 über und innerhalb eines seitlichen Abstands von 100 Metern von der Begrenzung von Industrieanlagen, Justizvollzugsanstalten, Einrichtungen des Maßregelvollzugs, militärischen Anlagen und Organisationen, Anlagen der zentralen Energieerzeugung und Energieverteilung sowie Einrichtungen, in denen erlaubnisbedürftige Tätigkeiten der Schutzstufe 4 nach der Biostoffverordnung ausgeübt werden |
Zustimmung der zuständigen Stelle oder des Betreibers der Einrichtungen Teilweise Befreiung über die Allgemeinerlaubnis möglich |
Polizei, Bund/Land§ 21h Abs. 3 Nr. 4 über und innerhalb eines seitlichen Abstands von 100 Metern von Grundstücken, auf denen die Verfassungsorgane des Bundes oder der Länder oder oberste und obere Bundes- oder Landesbehörden oder diplomatische und konsularische Vertretungen sowie internationale Organisationen im Sinne des Völkerrechts ihren Sitz haben, sowie von Liegenschaften von Polizei und anderen Sicherheitsbehörden |
Zustimmung der zuständigen Stelle oder des Betreibers der Einrichtungen |
Bundesfern- / Wasserstraße, Bahnanlagen§ 21h Abs. 3 Nr. 5 über und innerhalb eines seitlichen Abstands von 100 Metern von Bundesfernstraßen, Bundeswasserstraßen und Bahnanlagen |
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Naturschutzgebiet§ 21h Abs. 3 Nr. 6 über Naturschutzgebieten im Sinne des § 23 Absatz 1 des Bundesnaturschutzgesetzes, über Nationalparks im Sinne des § 24 des Bundesnaturschutzgesetzes und über Gebieten im Sinne des § 7 Absatz 1 Nummer 6 und 7 des Bundesnaturschutzgesetzes, |
Zustimmung der zuständigen Naturschutzbehörde oder
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Privatgrundstück§ 21h Abs. 3 Nr. 7 Wohngrundstücke |
der durch den Betrieb über dem jeweiligen Wohngrundstück in seinen Rechten betroffene Eigentümer oder sonstige Nutzungsberechtigte dem Überflug ausdrücklich zugestimmt hat oder
der Betrieb in einer Flughöhe von mindestens 100 Metern stattfindet und
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Badesee / Schwimmbad§ 21h Abs. 3 Nr. 8 über Freibädern, Badestränden und ähnlichen Einrichtungen außerhalb der Betriebs- oder Badezeiten |
Einzelerlaubnis der Landesluftfahrtbehörde |
Kontrollzone§ 21h Abs. 3 Nr. 9 In Kontrollzonen |
Flugverkehrskontrollfreigabe nach §21 LuftVO bei der zuständigen Flugsicherung |
Krankenhaus§ 21h Abs. 3 Nr. 10 über und innerhalb eines seitlichen Abstands von 100 Metern von der Begrenzung von Krankenhäusern |
Zustimmung der Betreiber der Einrichtungen |
Unfall- / Einsatzort§ 21h Abs. 3 Nr. 11 über und innerhalb eines seitlichen Abstands von 100 Metern von Unfallorten und Einsatzorten von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben sowie über mobilen Einrichtungen und Truppen der Streitkräfte im Rahmen angemeldeter Manöver und Übungen |
Zustimmung Einsatzleiter |
Reservistenarbeitsgemeinschaft (RAG) des VdRBw e.V. • Kreisgruppe Mittlerer Oberrhein
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